Wohnungsbedarf für Geflüchtete

Sind Geflüchtete länger bei uns, haben sie einen Aufenthaltstitel (Genehmigung, dass sie hier bleiben dürfen). Dann ist es sinnvoll, dass sie eigene Wohnungen haben. Vor allem für Familien ist es dringend erforderlich, dass eine eigene Wohnung zur Verfügung steht. Auch wenn die Wohnraumsituation in Tittmoning sehr schwierig ist, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie eine Wohnung für Geflüchtete anbieten können.

Für einige ukrainische Familien, die dauerhaft in Tittmoning bleiben wollen, suche wir langfristig zu vermietende Wohnungen.

Wenn Sie hier konkret helfen wollen, bitte melden Sie sich unverbindlich bei uns.

Wie geht´s dann weiter?

Die Wohnungsvermietung werden wie bei allen anderen Mitbürgern über einen Mitvertrag geregelt. d.h. Sie schließen mit den Geflüchteten (meistens Familien) einen privaten Mietvertrag.

Nachdem sich die Flüchtlinge registriert haben, stehen Ihnen Leistungen nach dem neuen Bürgergeld oder Asylleistungsgesetz zu, d.h.  Mietkosten einschl. Nebenkosten (keine Stromkosten) werden den Geflüchteten bis zu einer Obergrenze erstattet. Gehen die Geflüchteten bereits einer Arbeit nach, sind die Geflüchteten selbst verantwortlich und schließen direkt mit dem Vermieter einen Mietvertrag ab.

Aktuell benötigen wir Unterkünfte für 1 bis 6 Personen. Wenn sie eine Wohnung in einer anderen Gemeinde vermieten, können Sie sich auch bei uns melden. Wir vermitteln dann gerne. Befindet sich die Wohnung in einem anderen Landkreis, muss für Geflüchtete ohne eigenes Einkommen die Genehmigung der dort zuständigen Behörden eingeholt werden.

Ganz dringend suchen wir eine Wohnung für eine 4-köpfige Familie (Mutter mit Sohn und Tochter mit Kleinkind).

Wir unterstützen Sie bei:

  • Bei der Möblierung
  • Bei der Ausstattung mit sonstigem Bedarf (Bettwäsche, etc.)
  • Bei sprachlichen Problemen
  • Wir stehen als Ansprechpartner während der gesamten Mietzeit zur Verfügung.

Einige Eckpunkte für die Vermietung:

  • Bei befristeten Mietverträgen empfehlen wir eine Mindestmietdauer von mindestens 24 Monaten.
  • Ein Kündigungsklausel für den Mieter, wenn die Geflüchteten z.B. in die Ukraine zurückkehren möchten.
  • Die Wohnungen sollten abgeschlossen sein.
  • Eine Beheizung und Versorgung mit Warmwasser muß vorhanden sein
  • Renovierungsbedürftige Wohnungen sind nicht geeignet.
  • Die Vermietung von Einzelzimmern ist mit Auflagen verbunden. Sie könnten aber als vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten genutzt werden.
  • Kautionen bis zu drei Monatsmieten können ggf. vom Jobcenter übernommen werden.
  • Anmeldung zur Müllabfuhr, Ummeldung beim Stromanbieter (Grundversorgungstarif ist sinnvoll) , für die Wasserversorgung und Abwasser sollten möglichst vom Vermieter durchgeführt werden, um langwierige Rückfragen und Probleme zu vermeiden.