Für einige ukrainische Familien, die dauerhaft in Tittmoning bleiben wollen, suche wir langfristig zu vermietende Wohnungen. Wenn Sie hier konkret helfen wollen, bitte melden Sie sich unverbindlich bei uns.
Wie geht´s dann weiter?
Die Wohnungsvermietung werden wie bei allen anderen Mitbürgern über einen Mitvertrag geregelt. d.h. Sie schließen mit den Geflüchteten (meistens Familien) einen privaten Mietvertrag. Staatliche Mietobjekte für den Landkreis, werden aktuell in Tittmoning nicht gesucht.
Nachdem sich die Flüchtlinge registriert haben, stehen Ihnen Leistungen nach dem neuen Bürgergeld zu, d.h. Mietkosten einschl. Nebenkosten (keine Stromkosten) werden den ukrainischen Flüchtlingen bis zu einer Obergrenze erstattet.
Aktuell benötigen wir Unterkünfte für 1 bis 6 Personen. Auch Außenbereiche möglich, allerdings sind Wohnungen im Stadtgebiet von Tittmoning stärker nachgefragt.
Wir unterstützen Sie bei:
- Bei der Möblierung
- Bei der Ausstattung mit sonstigem Bedarf (Bettwäsche, etc.)
- Bei sprachlichen Problemen
- Wir stehen als Ansprechpartner während der gesamten Mietzeit zur Verfügung.
Einige Eckpunkte für die Vermietung:
- Bei befristeten Mietverträgen empfehlen wir eine Mindestmietdauer von mindestens 12 Monaten, um den kommenden Winter zu überbrücken.
- Ein Kündigungsklausel für den Mieter, wenn die Geflüchteten in die Ukraine zurückkehren möchten
- Die Wohnungen sollten abgeschlossen sein.
- Eine Beheizung und Versorgung mit Warmwasser muß vorhanden sein
- Renovierungsbedürftige Wohnungen sind nicht geeignet.
- Die Vermietung von Einzelzimmern ist mit Auflagen verbunden. Sie könnten aber als vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten genutzt werden.
- Kautionen bis zu drei Monatsmieten können vom Jobcenter übernommen werden.
- Anmeldung zur Müllabfuhr, Ummeldung beim Stromanbieter (Grundversorgungstarif ist sinnvoll) , für die Wasserversorgung und Abwasser sollten möglichst vom Vermieter durchgeführt werden, um langwierige Rückfragen und Probleme zu vermeiden.