Wenn Sie eine Wohnung, ein Zuhaus oder einen möglichst abgeschlossenen Wohnbereich für Geflüchtete anbieten wollen, bitte melden Sie sich beim Helferkreis oder bei der Bürgerhilfsstelle der Stadt Tittmoning.
Die Wohnungsvermietung werden wie bei allen anderen Mitbürgern über einen Mitvertrag geregelt. d.h. Sie schließen mit den Geflüchteten (meistens Familien) einen privaten Mietvertrag. Staatliche Mietobjekte für den Landkreis, werden aktuell nicht gesucht.
Aktuell benötigen wir Unterkünfte für 1 bis 3 Personen. Auch Aussenbereiche möglich, allerdings sind Wohnungen im Stadtgebiet von Tittmoning stärker nachgefragt.
Wir unterstützen Sie bei:
- Beim Aufsetzen des Mietvertrages
- Bei der Möblierung
- Bei der Ausstattung mit sonstigem Bedarf (Bettwäsche, etc.)
- Bei sprachlichen Problemen
- Wir stehen als Ansprechpartner während der gesamten Mietzeit zur Verfügung.
Einige Eckpunkte für die Vermietung:
- Aktuelle empfehlen wir eine befristete Mietdauer von mindestens 6 – 10 Monaten, um den kommenden Winter zu überbrücken.
- Die Wohnungen sollten abgeschlossen sein.
- Eine Beheizung und Versorgung mit Warmwasser muß vorhanden sein
- Renovierungsbedürftige Wohnungen sind nicht geeignet.
- Die Vermietung von Einzelzimmern ist mit Auflagen verbunden. Sie könnten aber als vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten genutzt werden.